AGB

A) Allgemeine Bedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur dann an, wenn wir vorher ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.


§ 2 Angebote und Vertragsabschluß

1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns sechzig Kalendertage ab Datum der Angebotserstellung gebunden.

2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Sofern von uns keine Auftragsbestätigung erstellt wurde, gilt unsere Rechnung gleichzeitig als Bestätigung.

3. An Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Geschäftsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auf unsere Verlangen sind solche Unterlagen ohne Zurückbehaltung von Kopien unmittelbar zurückzugeben.


§ 3 Preise

1. Unsere Preise gelten ab Werk einschliesslich Verpackung; Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt.

2. Unsere Preise verstehen sich netto, dh. zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, oder wenn die Leistung aus Gründen, die der Bestellende zu vertreten hat, erst nach Ablauf der vorgenannten Frist erfolgen kann, gilt unser zur Zeit der Lieferung oder der Bereitstellung gültige Preis. Übersteigt die Preiserhöhung die Steigerung des Lebenshaltungskostenindex, so ist der Bestellende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


§ 4 Lieferzeiten

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Die Vereinbarung von Lieferfristen und Lieferterminen bedarf der Schriftform.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


§ 5 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht mit der Übergabe oder wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist, auf den Besteller über.

2. Die Verpackung erfolgt nach handelsüblichen Gesichtspunkten und und wird nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.


§ 6 Haftung

1. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

2. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3. Werden Wartungs- und Betriebsanweisungen und Mischempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt speziell, wenn der Besteller eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst dieser Umstand den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der unter Vorbehalt gelieferten Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag vor.

2. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und sonstige Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.


§ 8 Verjährung

1. Ansprüche wegen eines Mangels gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Sache.

2. Ansprüche, die nicht auf einem Mangel der Sache beruhen, verjähren in einem Jahr.

3. Abweichend von Zif. 1 und Zif. 2 gelten die gesetzlichen Fristen, wenn die Haftung auf Vorsatz oder einer übernommenen Garantie beruht.


§ 9 Zahlung

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug fällig und zahlbar.

2. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere wenn dieser seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind weiterhin berechtigt, Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

3. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzes zu speichern bzw. zu verarbeiten.


§ 11 Salvatorische Klause
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt.


B) Besondere Bestimmungen gegenüber Unternehmen

Im Verhältnis zu Unternehmern gelten weitergehend die nachfolgenden Bestimmungen:

§ 1 Gewährleistung

1. Mängel an der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden vom Lieferanten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.


§ 2 Untersuchungs- und Rügepflicht

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen bei beiderseitigen Handelsgeschäften voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rüge muss schriftlich erhoben werden.


§ 3 Haftung

Die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche Pflichtverletzung, Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.


§ 4 Eigentumsvorbehalt

Ergänzend zu den Bestimmungen A) § 7 gilt:
a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor.

b) Abweichend von A) § 7 gilt gegenüber Kaufleuten die Zurücknahme der Kaufsache nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind berechtigt, unabhängig des uns zustehenden Erfüllungsanspruches nach Verstreichen einer dem Besteller zur Erfüllung einer Verpflichtung gesetzten Frist, die Sache herauszuverlangen, wenn der Besteller seine Verpflichtung uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich erfüllt und/oder in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände einwirkt. Hat der Besteller den Vertrag erfüllt, so erfolgt wieder die Herausgabe der Gegenstände.


§ 5 Gefahrübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

3. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.


§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe-ziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Der Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Rüsselsheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Rüsselsheim auch der Erfüllungsort.